AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anmeldung
Mit ihrer Anmeldung per E-Mail, schriftlich oder mündlich erklären Sie sich einverstanden mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma rock-n-ice mountaineering.

Bezahlung
Die Tour/der Kurs muss bis spätestens 10 Tage vor Tour-/Kursbeginn bezahlt werden.

Rücktrittskosten
Wenn Sie eine Tour/Kurs aus irgendwelchen Gründen absagen, oder nicht antreten, wird folgendes belastet:
– Absage 60 bis 31 Tage vor Beginn: 25% der Honorare
– Absage 30 bis 11 Tage vor Beginn: 50% der Honorare
– Absage 10 Tage oder später vor Beginn: 100% der Honorare

Rücktrittsbedingungen Organisator
Beteiligen sich an einem Kurs/Tour zu wenig Teilnehmer oder ist der Kurs/Tour Wetter bedingt nicht möglich kann rock-n-ice mountaineering kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.

Programmänderungen
Unsere Kurse/Touren finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer muss aber zu umfassenden Programm- und Gebietsänderungen bereit sein. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet.

Abbruch durch den Teilnehmer
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen der Tour/des erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Versicherung
Der Bergführer/-Aspirant hat eine Berufshaftpflichtversicherung.

Der Teilnehmer muss eine Kranken-/Unfallversicherung haben, eine Annulationskostenversicherung sowie eine Rega Gönnermitgliedschaft wird empfohlen.

Sicherheit
Der Bergführer/-Aspirant kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Teilnehmer nimmt das naturgegebene Restrisiko des Bergsteigens, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt, in Kauf. Der Teilnehmer hat im Rahmen seiner Eigenverantwortung zur möglichst sicheren Durchführung des Kurses/Tour die Anweisungen des Bergführers/-Aspiranten zu befolgen und ihm allfällige Bedenken sowie physische und/oder psychische Probleme rechtzeitig mitzuteilen.

Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadensort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Der Gerichtsstand ist Trogen im Kanton Appenzell Ausserrhoden.